Wo steht denn, dass sich Paragraph IV auf Strafen für beide Mannschaften bezieht?
Es muss doch dazu eine Formulierung geben. Das geht doch aus dem Wortlaut für IV überhaupt nicht hervor.
Das ist meines Erachtens gar nicht notwendig, es explizit zu erwähnen, da das nur die Schlussfolgerung ist, die sich ergibt.
Ein Spieler darf nach Ablauf seiner Strafe nur dann nicht auf das Eis zurück und muss bis zum Unterbruch warten, wenn seine Mannschaft nicht ergänzt werden darf oder kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn gerade 5 gegen 5 gespielt wird (oder es weitere aufgeschobene Strafen gibt, die die Unterzahl-Mannschaft zwingen, weiter 3-5 zu spielen). Und das ist der Fall, wenn es vorher zeitgleich Strafen gegen beide Teams gab (die sich in der Regel dann auch aufheben und gar nicht erst in die Uhr kommen). Daher vermutlich die Schlussfolgerung, dass es sich um Strafen für beide Mannschaften handeln müsse.
Maus hat es oben ganz gut beschrieben.
Die Methodik erscheint mir aber klar:
- die persönliche Strafe muss abgelaufen sein => erfüllt
- die Mannschaft muss ergänzt werden dürfen => erfüllt
- wessen Strafe zuerst abläuft, der geht zuerst auf das Eis => erfüllt
- aufgeschobene Strafe führt zu "aufgeschobenen" Rückkehrern
Insofern müsste das Tor zählen.