Nein.
In NRW gibt es die Vrogabe bei einer Inzidenz von mehr als 50 maximal 250 Zuschauer zuzulassen. Trotz allem gibt es immer ein Ermessensspielraum der lokalen Behörden in Abstimmung mit dem Ministerium.
Kann sein, deshalb schrieb ich ja auch...
"dürfte es eigentlich"....