Ich bin erstaunt, dass dem Beschuldigten nur Anzeigen wegen Unterschlagung, Beleidigung und Nötigung erwarten sollen.
Geht das echt noch als Nötigung durch wenn sich jemand, vor dem Überfahren, nur durch einen Sprrung auf eine Motorhaube retten kann?
Sowas ist doch extrem gefährlich, mindestens eine versuchte schwere Körperverletzung, wenn nicht gar noch mehr?
Bei unserer teilweisen verschrobenen Rechtssprechung würde mich nicht wundern, wenn der Tankwart am Ende noch die beschädigte Motorhaube ersetzen muss.