Schon klar nur die Frage ist eben wer die MwSt auf den gesponsert Teil der DK zahlt. Den Zahlen muss das ja einer.
Der Sponsor muss zahlen, die Tölzer abführen. Und wenn die Tölzer Bier kaufen, dann ist der Preis brutto und der Bierverkäufer führt dann die Steuer ab. So, die Tölzer dürfen jetzt aber vom Sponsor einkassierte MwSt. mit dem MwSt.-Betrag fürs Bier gegenrechnen und das ist dann die Steuerschuld.