• Du hast vollkommen recht, dass es dort so beschlossen wurde & die einzigen die es ändern können die Klubs selbst sind.
    Was die Gesellschafter der Klubs da so beschließen müssen wir Fans ja aber nicht immer für gut heißen, oder? ;)

    guten Tag

    geb ich Dir vollkommen Recht @strobbel
    aber man hat halt den Eindruck, als ob das immer Alles so "easy" ist, Manches umzusetzen und das ist es eben nicht
    Das ist sind (g)mbh´s, die haben Vorgaben und an die hat man sich zu halten
    und egal ob Al-Lizenzen, Auf/Abstieg dafür braucht es Gesellschafter-Beschlüsse und dann können wir Fans uns auf den Kopf stellen und da ist es auch egal, ob mir das gefällt oder nicht
    Natürlich ist es auch immer publikumswirksam, wenn man dagegen wettert, aber die Realität sieht halt leider anders aus und läuft nicht immer parallel zum Fanbefinden
    wenn ich jetzt böse wäre könnte ich sagen: der gemeine Fan wird nur belogen hauptsache er kommt und lässt sein Geld da, denn im Grunde machen wir ja eh was wir wollen

    gruß aus LA

    Einmal editiert, zuletzt von Eishockey_Liebhaber (31. März 2016 um 10:36)

  • Die Frage ist natürlich berechtigt. Bei den AL- Stellen schafft man es nur mit Mühe an den Regelungsschrauben zu drehen und bei den Deutschen reguliert man. Der Grund dürfte einfach bei der Machbarkeit liegen. ALs sind günstiger, bzw., bei ALs stimmt das Preis- Leistungsverhältnis. Daher ist es auch eine wirtschaftliche Angelegenheit, die hier zur Vorsicht mahnt. Ein wenig mehr Mut wäre natürlich dringend nötig, ist aber ein mühsamer und steiniger Weg, der mit viel Überzeugungsarbeit verbunden ist.

    Wichtig aber ist, das dieser Prozess im Gange ist und man hier auch Stückchen für Stückchen weiter geht. Alles andere führt ja auch zu nichts und endet nur in polemischen Endlosdiskussionen, die am Ende kein Ergebnis bringen.

    Bin gespannt wie ein Flitzebogen auf morgen.


  • Bin gespannt wie ein Flitzebogen auf morgen.

    guten Tag

    icH AUCH @OlafSBR
    Fünf sind fix und einer wackelte noch ein bißchen, aber Tendenz gut ;)
    also Unternehmen "auf/Absteig" läuft an zumindest von DEL2-Seite :thumbsup:

    Gruß aus LA

  • Durch die U-Regelungen wird doch der Preis für junge Spieler noch weiter hochgeschraubt.

    Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da musste ein U-Spieler schlucken, als er das Angebot sah, das er vom gleichen Verein als Ü-Spieler bekommen hat...


    Egal, was gemacht wird, viel wird ein Club nie sparen können, weil man eben doch 22 SPieler braucht.

    Darf kein TW mehr Konti sein, steigen da die Preise, streichst du eine AL, steigen die Preise für Deutsche etc.

    Einmal editiert, zuletzt von immmi (31. März 2016 um 11:06)

  • Man hat ja eine Stelle für Ü23 gestrichen, also fallen jetzt die Preise der Spieler...? Junge Spieler U23 scheint es ja reichlich und genügend zu geben, z.B. in den Oberligen....

  • Man darf deswegen nicht kündigen ist richtig. Aber es kündigt ja keiner.....

    §§ 1, 7 AGG. Benachteiligen, nicht kündigen.
    Das wäre schon ein interessanter Prozess, beispielsweise von Rimbeck gegen den SCR, wenn er wegen der Ü-Regelung keinen Vertrag mehr erhält.

  • §§ 1, 7 AGG. Benachteiligen, nicht kündigen.Das wäre schon ein interessanter Prozess, beispielsweise von Rimbeck gegen den SCR, wenn er wegen der Ü-Regelung keinen Vertrag mehr erhält.

    Sehe ich anders. Zunächst bestehen zeitlich begrenzte Verträge, die keiner besonderen Kündigung bedürfen.
    Hierzu gab es kürzlich einen Fall, Müller ./. Mainz 05, bei dem das Arbeitsgericht Mainz dem Spieler Recht gegeben hatte. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat dann das Urteil wieder einkassiert und auf die Besonderheiten von Profisportlern hingewiesen. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht bzw. Anrufung des EuGH ist prinzipiell aber möglich.

    Es ging in dem Verfahren nicht um eine U-/Ü-Regelung. Es ging um eine Befristung. Im Grunde genommen geht es bei der U-Regelung ja auch um ene Befristung.

  • Sehe ich anders. Zunächst bestehen zeitlich begrenzte Verträge, die keiner besonderen Kündigung bedürfen.Hierzu gab es kürzlich einen Fall, Müller ./. Mainz 05, bei dem das Arbeitsgericht Mainz dem Spieler Recht gegeben hatte. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat dann das Urteil wieder einkassiert und auf die Besonderheiten von Profisportlern hingewiesen. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht bzw. Anrufung des EuGH ist prinzipiell aber möglich.

    Es ging in dem Verfahren nicht um eine U-/Ü-Regelung. Es ging um eine Befristung. Im Grunde genommen geht es bei der U-Regelung ja auch um ene Befristung.

    Es wird gegen dieses Urteil aber keine Berufung geben, da Müller diese Verhandlung eigentlich garnicht angestrengt hatte, das war ja die Richterin der ersten Instanz. Müller geht es um eine Abfindung, aber aus anderen Gründen, deshalb wird diese zeitliche Befristung auf absehbare zeit so bleiben.

    Und garantiert haben die Rechtsanwälte der DEL(2) Clubs den Geschäftsführern mittlerweile gesagt, dass man einem Spieler nicht sagen darf, dass er zu alt ist, sondern nur, dass er zu schlecht ist, was ja aber unter den vorgegebenen Umständen mit den entsprechenden Kontingenten sogar korrekt ist.

  • Mal ein Beispiel aus der Wirtschaft: Ein Arbeitgeber hat 2 Bewerbungen auf dem Tisch liegen. Ein 30-jähriger und ein 55-jähriger bewerben sich für die gleiche Stelle bei gleicher Ausbildung. Wer glaubt ihr bekommt den Job? Da wird/kann der Arbeitgeber auch nicht sagen, "sorry dein Alter passt nicht, deshalb nehmen wir einen anderen". Genauso wird es auch im Eishockey gehandhabt werden. Hinzu kommt, dass derjenige, der nicht eingestellt wurde, erstmal nachweisen muss, dass das Alter ausschlaggebend war. Könnte schwer werden, wenn es nicht genauso gesagt wird.
    Im Fall einer Vertragsverlängerung ist es doch ähnlich. Der Geschäftsführer (oder wer auch immer für die Verträge zuständig ist) hat einige Bewerbungen auf seinem Tisch und muss dann halt welche auswählen, die er anstellt.

  • Es ist aber schon verwunderlich, dass man Spieler die in Deutschland geboren sind einem Kontingent unterwirft, sich aber nicht getraut Zweiflaggenspieler zu Kontingentieren. Man liest ja gelegentlich, dass Zweiflaggenspieler keine Deutschen 2. Grades sind, aber wenn ich diese Ü-Regel lese muss ich mich fragen, ob dann doch nicht die in Deutschland geborenen Ü 23 Spieler diejenigen 2. Grandes sind.

    Deutsche Staatsbürger mit einer 2. Staatsbürgerschaft oder eingedeutsche deutsche Staatsbürger, unterliegen aber exact der selben U/Ü-Regel, wie in Deutschland geborene deutsche Staatsbürger.
    Diese regeln sind also für alle deutschen Staatsbürger die selben.

  • Und garantiert haben die Rechtsanwälte der DEL(2) Clubs den Geschäftsführern mittlerweile gesagt, dass man einem Spieler nicht sagen darf, dass er zu alt ist, sondern nur, dass er zu schlecht ist, was ja aber unter den vorgegebenen Umständen mit den entsprechenden Kontingenten sogar korrekt ist.

    Dann schau Dir mal § 22 AGG an. So einfach ist das alles nicht. Jeder weiß doch, dass ein Ü-Spieler keine Chance hat, wenn das Kontingent voll ist. Und wenn noch ein U-Spieler gesucht wird und sich ein Ü-Spieler bewirbt? Da bist du dann wohl ganz schnell bei der Beweislastumkehr. Und dann? Wenn ich das wollte, würde ich mich als Ü-Spieler einfach flächendeckend billig vor Transferschluss bewerben. Und wenn dann ein Arbeitgeber statt mir einen U-Spieler einstellt, der nicht besser/billiger ist als ich, wie will er das dann begründen? Wäre doch ganz offensichtlich.

    Ich meine, dass die Vereine froh sein können, dass noch niemand dieses Fass aufgemacht hat. Weil letztlich jedes Jahr mehrere Spieler aus vom Gesetzgeber sicherlich nicht akzeptierten Gründen faktisch ein Berufsverbot haben bzw. gezwungen werden, in unteren Ligen zu spielen (und weniger zu verdienen). Jeder Spieler, der letztes Jahr U war und nächstes Jahr Ü ist, hat doch das Problem. Vor dem Bosman hat auch keiner geglaubt, dass das bis dahin geltende System schiefgehen könnte. Und die Müller-Sache hat auch ganz schön Staub aufgewirbelt. Wenn da der EuGH entscheidet, weiss niemand, wie das ausgeht.

  • Also grundsätzlich ist ein ausgelaufener Vertrag ausgelaufen, damit Klage sinnlos.

    Was passiert zum Beispiel wenn ein Geselle seinen befristeten Vertrag nicht verlängert bekommt, weil es die Regelung gibt, dass ein Azubi nach erfolgreicher Lehre übernommen werden muss, für beide nicht genügend Arbeit ist?

    Hier gibt es keinerlei Klagen, weil es sinnlos ist und die Benachteiligung des Ältern AN liegt auf der Hand. Frauenquote das Gleiche, Bevorzugung Internet Mitarbeiter etc etc

  • Das ganze System beruht auf Freiwilligkeit der beteiligten Vereine und Gmbhs. Mich würde interessieren was passiert wenn ein Verein gegen die AL-Regeln oder die U-Regeln verstößt, bestraft wird und vor einem ordentlichen Gericht dagegen klagt. Und ich denke auch, dass alle Beteiligten wissen, dass das alles nicht unbedingt haltbar ist und deshalb Änderungen nur mit Zustimmung aller Beteiligten getroffen werden.

    Das ist meiner Meinung nach, neben dem Kostenfaktor, einer der Hauptgründe warum nur ganz kleine Änderungen gibt.

  • Die Vereine und GmbHs erkennen die Geschäftsordnung doch an, genauso wie die Regeln des Spielbetriebs. Das sieht nach freiwillig aus, aber das ist es nicht. Warum darf man kein Privattunier als Mitglied des BEV machen?

    Warum hat bisher kein Verein ein Schiedrichtergespann einfach nicht anerkannt in der DEL. oder ne Spieltegel?

    Die haben sich verpflichtet das einzuhalten, dass ist nunmal ein Vertrag. Mir ist das unverständlich wie man das immer wieder in Frage stellen kann. So ne Nase wie Donbeck hätte da sicher geklagt, wenn es alles tönern und wacklig wäre.

  • Diese oftmals beschworene Solidarität unter den Sportvereinen geht solange, bis irgendjemand eine Hintertür findet, durch die er sich einen Vorteil erhofft. Ich kann mir schon vorstellen, dass es etliche Vereine gibt, die einen Spieler, der jetzt 1 Jahr zu alt ist gerne behalten hätten, gerade wenn er aus der eigenen Jugend kommt und wenn das ganze tatsächlich recht einfach angreifbar wäre, hätte das auch schonmal jemand versucht.

  • Entscheidung in DEL/DEL-2-Verhandlung naht

    In der Saison 2017/18 soll es eine Verzahnung mit Auf- und Abstieg zwischen der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) und der DEL 2 geben. Bis zum 31. März hatten die Clubs der DEL 2 Zeit, sechs Mannschaften zu finden, die eine Bürgschaft in Höhe von 800000 Euro hinterlegen. Die Summe hat die DEL gefordert. Ohne sie würden die Vereinbarungen zwischen den Ligen – darunter eben der Auf- und Abstieg – nicht in Kraft treten. „Es wird noch gearbeitet“, sagte der DEL-2-Geschäftsführer René Rudorisch am Donnerstag auf SZ-Anfrage. Am Freitag soll es eine gemeinsame Erklärung der beiden Profiligen geben. „Es wird auf jeden Fall eine Grundinformation geben“, so Rudorisch. Der Towerstars-Geschäftsführer Rainer Schan wollte sich vorab nicht zu diesem Thema äußern.

    Quelle: Schwäbische Zeitung vom 01.04.16