Strafzettel und ähnliche Probleme....

  • So, jetzt mal ne Frage an die Experten.
    Ich steh ja meistens ca. 2 Stunden vor dem Gebäude, in dem ich Arbeite (ab 11.00h dürfen wir dann ins Parkhaus bei uns, vorher nicht, sofern wir keinen namentlich gekennzeichneten Parkplatz haben).
    Löse immer brav meinen Parkschein.
    Heute auch. Der war bis 11.17h gültig.
    Um 10.29 hab ich nen Strafzettel bekommen, wegen Parkens ohne gültigen Parkschein.

    Hä????? Der Parkschein lag wie immer sichtbar an der Scheibe (mein Wagen hat dafür so nen Klipp an der Scheibe).
    Hab ich da irgendeine Möglichkeit, Einspruch zu erheben???????
    Kann ja nicht sein, dass ich 5 Euro für den Strafzettel zahlen muß, obwohl ich nen gültigen Parkschein hatte! :cursing::bash:

    Einmal editiert, zuletzt von cujo-31 (25. Mai 2010 um 11:43)

  • Klar kannst Du Einspruch erheben, aber das Beweisen wird schwierig werden. Ich würde mal beim zuständigen Ordnungsamt anrufen.

  • Nimm den Parkschein und den Strafzettel und geh damit zum Ordnungsamt und frag was das soll... Normalerweise müsste ja auf beidem das Datum draufstehen, so dass es nachvollziehbar ist, dass du nen gültigen Parkschein für diese Zeit hattest.

  • Eben um das "beweisen" geht es mir ja. Sowohl auf dem Parkschein, wie auch Verwarnungsgeld-Bescheid steht das Datum und logischerweise die Uhrzeit drauf.
    Mir hätte ja theoretisch ein anderer parkender Teilnehmer seinen gültigen Parkschein überlassen haben können.
    Daher wird das echt schwierig mit dem Nachweis.

    Ich könnt aber echt grad kotzen deswegen :bash::puke:
    Das die stadt München klamm ist, weiß ja jeder, aber solche Touren sind ja wohl mehr als mies :thumbdown:

  • Eben um das "beweisen" geht es mir ja. Sowohl auf dem Parkschein, wie auch Verwarnungsgeld-Bescheid steht das Datum und logischerweise die Uhrzeit drauf.
    Mir hätte ja theoretisch ein anderer parkender Teilnehmer seinen gültigen Parkschein überlassen haben können.
    Daher wird das echt schwierig mit dem Nachweis.

    Ich könnt aber echt grad kotzen deswegen :bash: :puke:
    Das die stadt München klamm ist, weiß ja jeder, aber solche Touren sind ja wohl mehr als mies :thumbdown:

    Das ist doch Wurst... Hauptsache du hattest nen gültigen Parkschein!

  • Naja, bei solchen Ämtern weiß man ja nie, wie die mit solchen Beweismitteln arbeiten.
    Ich hab auf jeden Fall mal nen Schriftsatz erstellt und werd den heut abend mitsamt Verwarnungsgeld-Bescheid und Parkschein einwerfen.
    Laut Homepage soll man von telefonischen Anfragen absehen :wacko:

  • Also ich bin der Meinung, dass hier die Beweislast beim Ordnungsamt liegt. Vor allem wenn du einen gültigen Parkschein vorlegst, muss das Ordnungsamt beweisen, dass dein Fahrzeug zu genanntem Zeitpunkt ohne gültigen Parkschein abgestellt war. Du als Halter kannst ja nicht mehr machen, wie einen gültigen Parkausweis vorlegen. Auch wenn der Parkschein nicht lesbar war oder ähnliches, hat das Ordnungsamt dies per z.B. Foto nachzuweisen.

  • Also ich bin der Meinung, dass hier die Beweislast beim Ordnungsamt liegt. Vor allem wenn du einen gültigen Parkschein vorlegst, muss das Ordnungsamt beweisen, dass dein Fahrzeug zu genanntem Zeitpunkt ohne gültigen Parkschein abgestellt war. Du als Halter kannst ja nicht mehr machen, wie einen gültigen Parkausweis vorlegen. Auch wenn der Parkschein nicht lesbar war oder ähnliches, hat das Ordnungsamt dies per z.B. Foto nachzuweisen.


    Hm, klingt plausibel.
    Dennoch werd ich das Schreiben mitsamt dem Bescheid und Parkschein einwerfen.

  • witschge: Du musst nicht einen gültigen Parkschein besitzen, sondern ihn sichtbar auslegen. Das hilft leider gar nix. Was meinst Du wie oft die Ausrede "Der ist runtergerutscht, etc.." kommt.

    true-blue: Es ist schwer etwas zu beweisen, was nicht da ist. In den meisten Fällen werden Fotos gemacht, es ist aber keine Pflicht. Abgesehen davon gilt die Aussage der Ordnungsamtsmitarbeiterin als Beweis. Sie sagt aus, da war kein Parkschein - das ist ein Personenbeweis. Und jetzt kommt man in den Problemkreislauf: Die Mitarbeiterin darf als Zeugin nicht lügen, Du als Beschuldigter darfst aber lügen bis sich die Balken biegen. Wem wird am Ende mehr geglaubt?. Der Richter (wenn es soweit kommt) wird sagen: Warum sollte die Dame vom Ordnungsamt grundlos jemanden falsch beschuldigen?

    cujo-31: Ich würde trotzdem versuchen anzurufen, mehr als abwimmeln können sie Dich nicht. Ich würde es freundlich auf die Art: "Ich parke da jeden Tag, ich habe von jedem Tag einen Parkschein, so auch von dann, hat Ihre Mitarbeiterin den vielleicht übersehen.

  • witschge: Du musst nicht einen gültigen Parkschein besitzen, sondern ihn sichtbar auslegen. Das hilft leider gar nix. Was meinst Du wie oft die Ausrede "Der ist runtergerutscht, etc.." kommt.

    true-blue: Es ist schwer etwas zu beweisen, was nicht da ist. In den meisten Fällen werden Fotos gemacht, es ist aber keine Pflicht. Abgesehen davon gilt die Aussage der Ordnungsamtsmitarbeiterin als Beweis. Sie sagt aus, da war kein Parkschein - das ist ein Personenbeweis. Und jetzt kommt man in den Problemkreislauf: Die Mitarbeiterin darf als Zeugin nicht lügen, Du als Beschuldigter darfst aber lügen bis sich die Balken biegen. Wem wird am Ende mehr geglaubt?. Der Richter (wenn es soweit kommt) wird sagen: Warum sollte die Dame vom Ordnungsamt grundlos jemanden falsch beschuldigen?

    cujo-31: Ich würde trotzdem versuchen anzurufen, mehr als abwimmeln können sie Dich nicht. Ich würde es freundlich auf die Art: "Ich parke da jeden Tag, ich habe von jedem Tag einen Parkschein, so auch von dann, hat Ihre Mitarbeiterin den vielleicht übersehen.

    Das sehe ich anders, im Zweifel immer für den Angeklagten und es steht Aussage gg Aussage. Bzw an dem Parkschein hängt doch immer ein "Beleg" mit dran, wo ebenfalls Datum und Uhrzeit draufsteht. Wer dieses Ding besitzt kann auch " belegen" das er sich das Ding gekauft hat und somit im Recht ist!

  • Es gibt kein "Aussage gegen Aussage". Das ist ein Mythos. Genauso wie, dass drei Zeugen besser sind als einer für die Gegenseite. Der Richter hat das Recht der freien Beweiswürdigung und das bezieht sich auch auf die Aussagen von Personen. Und deshalb wieder die Frage: Warum sollte die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes lügen? Warum sollte der Richter einen berechtigten Zweifel an Ihrer Aussage finden?

    Und dieser "Beleg" vom Parkschein besagt gar nix. Den kann man, wie gesagt, auch auf dem Boden gefunden oder von einem anderen Autofahrer oder sonstwie bekommen haben.

    By the way: Ich glaube cujo das mit dem Parkschein und ich möchte ihr auch nix reinwürgen oder so, nur die Chancen stehen denkbar schlecht und bei 5 Euro würde ich vermutlich zähneknirschend zahlen, wenn ein Telefonat/ein Brief nichts bringt.

  • Ich kann dir sagen, das mich die Polizei mit Handy am Steuer erwischte, ich stand an der Kreuzung die Polizisten sind mir entgegengekommen, der Fahrer sah mich mit dem Handy der Beifahrer sah in die andere Richtung. Sie drehten um und hielten mich auf. Er fragte mich ob es seien kann das ich telefoniert habe, denn er und sein Kolege hätten mich gesehen, darauf meinte ich das kann nicht sein da der Beifahrer in die andere Richtung schaute. Darauf lachten die beiden und meinten das ich wohl recht hätte und sie somit keine Handhabe hätten aber sie könnten sich bei der Telekom über meine zeitlichen Telefonate erkundigen und da ich keine Freisprecheinrichtung hatte wäre ich auch wieder überführt! Die beiden waren relativ Jung also geh ich mal davon aus das sie wussten was sie sagten, sie meinten genau so wie ich das wenn es drauf ankommt bei Aussage gg Aussage wohl immer der Angeklagte recht bekommt und Unrecht muss man beweisen und da tut man sich als einzelne Person wegen solcher Bagatellen relativ schwer, selbst als Polizist!

    Du glaubst doch nicht ernsthaft das sich nicht auch eine Politese mal irren kann bzw. die Justiz davon ausgeht!

  • Mit der Argumentation müsste man aber bei jedem Strafzettel einfach nur sagen, dass sich die Politesse geirrt hat und dann wird die Sache eingestellt. Warum geschieht das wohl nicht?

    Bei Deiner Sache waren sich die Polizisten vermutlich nicht sicher oder hatten nen guten Tag, oder sonst. Wenn sie beide ausgesagt hätten, Du hättest telefoniert, dann wärst Du dran gewesen, egal was Du gebracht hättest. Außerdem, Du begehst gerade den selben Denkfehler schon wieder. Du sagst "Unrecht muss man beweisen". Genau das ist doch geschehen: Die Politesse hat ohne objektive Zweifel ausgesagt, dass dort kein gültiger Parkausweis vorhanden war. Dies gilt als Beweis. Beweise müsse nicht immer Fotos oder ähnliches sein. Und da die Sache dadurch bewiesen ist, muss Du jetzt diesen Beweis entkräften. Und da liegt das Problem.

  • Nun, in der Regel warte ich ja immer, bis der Bescheid per Post kommt (war ja bei einigen ne zeitlang Mode, die Strafzettel von den Autos zu entfernen).
    Ich werde dennoch den Brief mit meiner Erklärung und beiden Parkscheinen (dem großen Teil und dem kleineren Abschnitt) beifügen. Notfalls muß ich die 5 Euro dann bezahlen. Mir geht es hier, wie erwähnt, rein ums Prinzip.
    Kann ja nicht sein, dass man trotz gültigem Parkschein ein Knöllchen verpaßt bekommt *schmoll*

    Da mein Wagen auf der rechten straßenseite stand und meine Parkscheinhalterung innen an der Windschutzscheibe links ist, kann es ja gut sein, dass die Politesse den Schein nicht gesehen hat und nur auf das Armaturenbrett geschaut hat. Solche Halterungen sind ja nicht in jedem Wagen Gang und Gäbe.
    Das kann ich noch als Erklärung anfügen... mal gucken.

  • Mit der Argumentation müsste man aber bei jedem Strafzettel einfach nur sagen, dass sich die Politesse geirrt hat und dann wird die Sache eingestellt. Warum geschieht das wohl nicht?

    Bei Deiner Sache waren sich die Polizisten vermutlich nicht sicher oder hatten nen guten Tag, oder sonst. Wenn sie beide ausgesagt hätten, Du hättest telefoniert, dann wärst Du dran gewesen, egal was Du gebracht hättest. Außerdem, Du begehst gerade den selben Denkfehler schon wieder. Du sagst "Unrecht muss man beweisen". Genau das ist doch geschehen: Die Politesse hat ohne objektive Zweifel ausgesagt, dass dort kein gültiger Parkausweis vorhanden war. Dies gilt als Beweis. Beweise müsse nicht immer Fotos oder ähnliches sein. Und da die Sache dadurch bewiesen ist, muss Du jetzt diesen Beweis entkräften. Und da liegt das Problem.


    Im Umkehrschluss könnte dann auch jede Politese willkürlich Knölchen verteilen da sie ja den Beweis dann immer auf ihrer Seite hätte. Denn die gültigen Parkausweise könnten die Geschädigten ja immer Gefunden haben!
    Ich weiss ja nicht ob bei euch die Parkscheine weiss Gott wo umherliegen, aber wenn du einen Zahlungsbeleg in der Tasche hast der sich mit deinem "Falschparken" deckt, hast du defenitiv was in der Hand was dir keiner nehmen kann. Da können die machen was sie wollen, denn dann müssen sie dir ja deine Beweismittel erst wieder nehmen und dir nachweisen das du dieses Ding von einem anderen hast!

    Ich glaube nicht dran das du die 5€ zahlen musst! Ich kanns mir einfach nicht vorstellen!

  • Warum sollte die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes lügen?


    Z.B. weil sie Angst haben muss, ihren Job zu verlieren. Wer weiß, wie oft die Mitarbeiterin schon Parkzettel übersehen hat? Also ich halte es zumindest für nicht ausgeschlossen, dass auch solche Personengruppen vor Gericht lügen.
    Apropos Gericht: Ich bezweifle, dass es bei einem Streitwert von 5 Euro und einer solch unklaren Ausgangslage überhaupt zu einem Gang vor den Richter kommt. Da müsste die gute CuJo schon noch mehr offene Rechnungen haben... :D

  • 1543: Natürlich kann die Politesse das theoretisch. Jeder kann seinen Job, sein Amt, seine Macht mißbrauchen. Nur macht man sich damit auch strafbar - und das geht deutlich über eine Ordnungswidrigkeit heraus. Es mag schwarze Schafe geben, aber der weit überwiegende Teil arbeitet mit Sicherheit korrekt und deswegen gilt die Aussage einer Politesse erstmal per se als glaubwürdig. Und zum wievielten Male - was bringt Dir der Zahlungsbeleg? Er beweist, dass Du vermutlich einen Parkschein hast, aber überhaupt nicht, ob er auch im Auto gelegen hat. Und darauf kommts doch an.

    true-blue: Natürlich gehts da nicht direkt zum Richter. Als nächstes käme ein Bußgeldbescheid und erst danach ginge es zum Gericht. Aber letztenendes kann es sich bis dorthin ziehen. Und natürlich können auch Politessen lügen, aber dann kann man sie auch unter Eid nehmen, etc..Und bei Falschaussage unter Eid bist Du schnell bei einer Freiheitsstrafe, dann ist nix mehr mit Geldstrafe. Im normalen Fall - und davon muss man ja immer ausgehen - sollten an der Aussage keine Zweifel bestehen. Zumal so ein Fall wie der von cujo zigmal am Tag vorkommt.

    Manchmal hat man dann eben Pech, ich wünsch cujo viel Glück, dass sie da rauskommt.


  • Z.B. weil sie Angst haben muss, ihren Job zu verlieren. Wer weiß, wie oft die Mitarbeiterin schon Parkzettel übersehen hat? Also ich halte es zumindest für nicht ausgeschlossen, dass auch solche Personengruppen vor Gericht lügen.
    Apropos Gericht: Ich bezweifle, dass es bei einem Streitwert von 5 Euro und einer solch unklaren Ausgangslage überhaupt zu einem Gang vor den Richter kommt. Da müsste die gute CuJo schon noch mehr offene Rechnungen haben... :D


    Hab ich nicht :D
    Zumindest nicht bei der Stadt München :pfeif:
    Und dass es vor Gericht kommt, wegen so einer Lapalie, glaub ich auch nicht.
    Ich werd den Sachverhalt schildern, Verwarnungsbescheid und meinen Parkschein (mit beiden Abschnitten) dazulegen und sehen, was passiert.

    @Lone
    Es gibt aber auch Städte, da werden per se Foto's von den Fahrzeugen gemacht, in denen kein gültiger Parkschein im Auto lag.
    Wohl, um eben solchen "Einsprüchen" zuvorzukommen. ;)


    Wie gesagt, mir geht es hier ums Prinzip. Seit November stehen diese Parkscheinautomaten hier und seitdem ist hier ein ständiges Rennen und fluchen :D
    Ob Politessen (wie heißt eigl das männliche Pendant dazu?) eine gewisse Quote zu erfüllen haben, weiß ich nicht. Ich find es halt einfach nur dreist.

    Einmal editiert, zuletzt von cujo-31 (25. Mai 2010 um 16:32)

  • > (wie heißt eigl das männliche Pendant dazu?) >

    Hipo oder Hilfspolizist

    Ansonsten geh' mal davon aus. dass die die 5 Euro niederschlagen. Daraus ne große Sache zu machen, mit Beweis und Gegenbeweis, wäre doch sehr "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen".